Ziel, Abschluss:
Vermittlung der nach WaffG und AWaffV definierten
Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten für Bewacher zur Führung einer
Waffe [Waffenschein] Ablegen der staatlich anerkannten
Prüfung nach § 7 WaffG
Zertifikat mit bundesweiter und verbandsübergreifender Gültigkeit
Zielgruppe:Bewachungspersonal aus dem Sicherheitsgewerbe, in
Ausbildung nach § 34a GewO befindliche Personen [Waffenträger]
Inhalte:
Waffenrecht, Beschussrecht, Notwehr, Notstand
Waffen und Munition - Funktionsweise, Innen- und Außenballistik,
Reichweite und Wirkungsweise
Waffen und Munition - Sichere Handhabung
Praktische Schießfertigkeiten - Lang- und Kurzwaffen
Ablegen der staatlich anerkannten Prüfung
Voraussetzungen: Mindestalter 20 Jahre
Deutsche Staatsbürgerschaft (Voraussetzung für die Beantragung der WBK)
Kopie (schwarz-weiß) des Personalausweises
Kopie vom polizeilichen Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)