Personenschutzfachkraft
Dauer: 3 Monate
 
 (Eine Förderung durch die Ämter ist möglich!)
 
Prüfung: 
Sachkundeprüfung gemäß § 34 a Gewerbeordnung bei der IHK
Personenschutzprüfung Akademieprüfung
Staatlich annerkante Waffensachkunde Prüfung
 
Innerhalb der Weiterbildung werden die wichtigsten Grundlagen
des Personenschutzes vermittelt.
Dies beinhaltet:
Einführung in den Beruf
Rechtliche Grundlagen
Personen und Begleitschutz
Aufklärung
Psychologische Ausbildung
Notfalltaktik
Theorie Selbstverteidigung
Erste Hilfe
Waffen und Sachkundeausbildung (Prüfung)
Handhabung der Ausrüstung
Waffenlose Selbstverteidigung
Vorbereitung der Abschlussübung
Sport, Selbstverteidigung,   uvm.
Haben Sie Interesse -
Die Teilnehmer/innen erhalten ein Zertifikat sowie eine Urkunden über die absolvierten Ausbildungseinheiten.