Fachkraft für Schutz und
Sicherheit
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit tragen aufgrund ihrer
Qualifikation zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. Sie
arbeiten vorrangig in den Einsatzgebieten Objekt- und
Anlagenschutz, Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste sowie
Personen- und Werteschutz in privaten und öffentlichen Bereichen.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei einer Umschulung
ist es möglich die Ausbildungsdauer auf zwei Jahre zu kürzen.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind:
Aufgaben, Struktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes
Berufsbildung, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
Personalwesen, Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
Berufsbezogene Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften
Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
Rechte von Personen und Institutionen
Rechtsgrundlagen des unternehmensbezogenen Handlungsrahmens
Planung, Durchführung und Kontrolle von Sicherungs- und Präventivmaßnahmen
Organisation und Leistungserstellung in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen wie:
Objekt- und Anlagenschutz, Veranstaltungs- und Verkehrsdienste, Personen und
Konfliktbewältigung und Deeskalation, Verhaltensnormen
Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
Planung, Einsatz und Anwendung sicherheitstechnischer Einrichtungen und Hilfsmittel
Weisungsbefugnisse, Eigenschutzmaßnahmen, Erste Hilfe
Die Aufbau- und Ablauforganisation des Ausbildungsbetriebes
Einsetzen von Informations- und Kommunikationssystemen
Datenschutz/Datensicherheit
Wirtschaftliche Einsatzplanung von Personal und Sachmitteln
Entwicklung bedarfsgerechter Leistungsangebote und deren Abrechnung
Einsatz und Handhabung moderner Kommunikationsmittel
Anwendung fremdsprachiger Fachbegriffe und Standardtexte
Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen, Korrespondenz
Arbeit in Teams, Kooperation mit Kunden und Partnern